Sollen unbefruchtete Eizellen als Keimzellreserve vor einer geplanten Chemo-oder Strahlentherapie der Genitalorgane oder aus sozialen Gründen eingefroren werden, hängt der Therapiebeginn vom Zykluszeitpunkt ab. Das Einfrieren von unbefruchteten Eizellen ist vor allem sinnvoll für Frauen, die noch nicht in einer festen Partnerschaft leben.
Am einfachsten ist es, wie bei einer künstlichen Befruchtung zu Beginn der Regelblutung mit der hormonellen Stimulationsbehandlung (tägliche subkutane Spritzen mit dem Follikelstimulierendem Hormon FSH) zu beginnen. Nach ca. 12-14 Tagen kann die operative Eizellentnahme in Kurznarkose erfolgen und die Eizellen mit dem Verfahren der Vitrifikation kryokonserviert werden. Ab diesem Zeitpunkt ist dann in der Regel die Durchführung der Tumortherapie möglich. Neue Behandlungsschemata erlauben die Stimulation der Eibläschen in der zweiten Zyklushälfte, so dass in nahezu allen Situationen der notwendige Behandlungsaufschub der Tumortherapie bei maximal zwei Wochen liegt. Bei der heutzutage verwendeten Vitrifikation überleben über 90% der Eizellen das Auftauen und können mittels des ICSI-Verfahrens befruchtet werden. Eine erfolgreiche Befruchtung wird in 70-80% erreicht.
Die Chancen auf eine Schwangerschaft sind vom Alter der Patientin beim Einfrieren abhängig und können pro durchgeführtem Embryotransfer im Vergleich zu herkömmlichen künstlichen Befruchtungen bessere Schwangerschaftsraten vorweisen.
Besteht eine feste Partnerschaft, ist auch die Durchführung einer Befruchtung im Reagenzglas mit den Spermien des Partners möglich. Die dadurch befruchteten Eizellen werden Vorkernstadien (PN-Stadien) genannt. Auch hier liegt die Wahrscheinlichkeit, dass die PN-Stadien das Auftauen überstehen, bei 90%. Die PN-Stadien dürfen nur in dieser Partnerschaft verwendet werden. Nach Trennung der Partner oder wenn ein Partner verstirbt, ist eine Verwendung nach deutschem Recht ausgeschlossen.